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Dr. Klaus Wilde • Dr. Achim Wahlen • Gerda Mävers

Die Berliner "Kanzlei im Hofgarten" bietet jetzt auf dem Gebiet des Vertragsarztrechts besonders spezialisierte Rechtsberatung und -vertretung.

Schwerpunktmäßig handelt es sich um folgende Teilgebiete:

  • Honoraranspruch im Rahmen des Honorarverteilungsmaßstabes
  • Honorarkürzung und Arzneimittelregress im Rahmen der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung in der Gestalt von vertragsärztlicher Zulassung und Ermächtigung
  • Gestaltung der arztindividuellen Modellversuchs- und Strukturverträge

Um Ärztinnen und Ärzte optimal beraten zu können, arbeitet die Berliner Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht Gerda Mävers zusammen mit Dr. Klaus Wilde, dem Vizepräsidenten des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen a.D. sowie dem Mediziner Dr. med. Achim Wahlen aus Berlin. Diese Konstellation bietet ferner eine kompetente Beratung in allen vertragsärztlichen Zulassungs- und Ermächtigungsfragen. Für Ärztinnen und Ärzte steht damit in der "Kanzlei im Hofgarten" ein Team aus Fachleuten mit juristischer und medizinischer Kompetenz und Praxiserfahrung zur Verfügung:

Dr. iur. Klaus Wilde war von Oktober 2004 bis Dezember 2005 stellvertretender Vorsitzender des Beschwerdeausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung in Hannover und zuvor Vizepräsident des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen. Als Vorsitzender des sechsten Senates war er zuständig für das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und befasste sich dort regelmäßig mit medizinischen Fragestellungen.

Dr. med. Achim Wahlen ist ausgewiesener medizinischer Experte auf dem Gebiet der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Er arbeitete als Prüfarzt der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachen, stieg dort zum ärztlichen Geschäftsführer auf und wurde anschließend stellvertretender Hauptgeschäftsführer. Zuletzt wurde Dr. Wahlen zum stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der Wirtschaftlichkeitsprüfung berufen und hatte dieses Amt bis Ende 2005 inne. Das Beratungsteam der "Kanzlei im Hofgarten" ergänzt er in Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung sowohl im Honorar- als auch im Arzneimittelbereich insbesondere bei Richtgrößenprüfungen und Einzelverordnungsregressen. So ist in besonders hohem Maße sicher gestellt, dass Praxisbesonderheiten herausgearbeitet werden können und Ärztinnen und Ärzte im Regressverfahren in unterschiedlichsten Verfahrensstadien zu Ihrem Recht kommen.

Rechtsanwältin Gerda Mävers ist Fachanwältin für Sozialrecht und gewährleistet im Beratungsteam insbesondere die kompetente gerichtliche Vertretung sowie die Vertretung der ärztlichen Interessen vor den Prüfungs- und Beschwerdeausschüssen.

Das Team berät Ärztinnen und Ärzte bundesweit auf Wunsch auch am Praxissitz.

Die Prüfung der ärztlichen Behandlungs- und Verordnungstätigkeit

Bis zum Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) — 01.01.2004 — war die altbekannte Prüfung nach Durchschnittswerten sowohl bei der Prüfung des ärztlichen Honorars als auch der ärztlichen Verordnungsweise die übliche Prüfmethode. Diese Prüfmethode ist noch für "Altfälle" von Bedeutung und kann im Übrigen als zusätzliche Prüfungsart von den Vertragsparteien - KV und Krankenkassenverbänden - vereinbart werden.

Das GMG hat die Prüfung nach Durchschnittswerten weitgehend abgelöst und die Begriffe

  • Auffälligkeitsprüfungen
  • Zufälligkeitsprüfungen

eingeführt.

Bei den Auffälligkeitsprüfungen handelt es sich um eine arztbezogene Prüfung ärztlich verordneter Leistungen bei Überschreitung der Richtgrößenvolumina.

Bei den Zufälligkeitsprüfungen handelt es sich um eine arztbezogene Prüfung ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen auf der Grundlage von arztbezogenen und versichertenbezogenen Stichproben, die mindestens zwei Prozent der Ärzte je Quartal umfassen muss. Die Prüfung erfordert einen enormen Aufwand. Denn Gegenstand der Beurteilung ist die Indikation, die Effektivität, die Qualität und die Angemessenheit der durch die Leistungen verursachten Kosten im Hinblick auf das Behandlungsziel.

Während die Richtgrößenprüfungen in den letzten Jahren in allen KV-Bereichen mit unterschiedlicher Intensität und unterschiedlichen Ergebnissen durchgeführt wurden, gibt es zurzeit keine einschlägigen Erfahrungen über die Durchführung der Stichprobenprüfungen.

Der Umfang der Plausibilitätsprüfungen ist nach Inkrafttreten des GMG wesentlich erweitert worden und ergänzt vielfach die sachlich-rechnerische Berichtigung.

Trotz der Einführung der neuen Prüfmethoden werden darüber hinaus auch weiterhin so genannte Einzelregresse wegen Verstoßes gegen die Arznei- und Heilmittel-Richtlinien sowie als sonstiger Schaden durchgeführt. Bei den betroffenen Ärzten stoßen die finanziell in der Regel unbedeutenden Einzelregresse immer wieder auf Unverständnis.

Durch das 2006 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneiversorgung (AVWG) wird die ärztliche Verordnungstätigkeit durch die Einführung einer Bonus-Malus-Regelung zusätzlich belastet.

Geändert hat sich zum 01.01.2004 auch die Zuständigkeit für die Durchführungen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Nach Maßgabe des GMG wurden neue Geschäftsstellen gebildet, geleitet werden die unabhängigen Prüfungs- und Beschwerdeausschüsse durch unparteiische Vorsitzende, die für zwei Jahre von den Kostenträgern der Prüforgane, KV und Krankenkassen, berufen werden.